Ausgrabung

Wertvolles bewahren

Unsere Fachleute arbeiten schnell und präzise.

Ausgrabungen entstehen oft als Folge einer Prospektion oder Baubegleitung, wenn die Befundsituation dies bedingt. Grundsätzlich sind alle Erdarbeiten in Begleitung eines Archäologen oder einer grabungstechnischen Fachkraft vorzunehmen. Ausgrabungen umfassen dabei, anders als die Prospektion, die komplette Fläche der Maßnahme und kann bei Neubefunden bis zu 15 m um den aufgedeckten Befundbestand flächenmäßig erweitert werden.

Eine Ausgrabung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Baustelle bis zum Ende aller archäologischer Flächenarbeiten stillstehen. Oft werden Teilflächen nacheinander bearbeitet und freigegeben, was eine dynamische Durchführung ermöglicht und den zeitlichen Aufwand auf ein Minimum beschränkt.

Eine professionelle und gut ausgestattete Grabungsfirma kann Ihnen daher sowohl Zeit als auch verwaltungstechnische Verflechtungen ersparen und somit unangenehme finanzielle Überraschungen vermeiden.

Rollierendes Verfahren

Mit dem Rollierenden Verfahren können wir große Flächen innerhalb kurzer Zeit bearbeiten. Es gibt keinen Stillstand von Maschinen und Personal.

Hochqualifiziertes Personal

Auf einer Grabung kommt es auf Teamwork der unterschiedlichen Disziplinen an – Anthropologen, Restauratoren, Vermessungstechniker und Archäologen bringen die Untersuchungen zu einem hochqualifizierten Ergebnis.

Dokumentation Befund

Die Dokumentation eines komplexen Befundes wie dieser Brunnen ist mit Hilfe von Laserscannern schnell möglich, so dass sich der Brunnen wieder Stein für Stein reproduzieren lässt.

Unsere Leistungen

  • Fachmännische Beratungen zu den nötigen Arbeiten.

  • Das Einholen von Grabungsgenehmigungen und Maßnahmen- sowie Fundstellennummern.

  • Das Abstecken der Flächen und das Erstellen von Plänen in z. B. CAD.

  • Generelle analoge sowie digitale sowie fachmännische Aufnahme und Bearbeitung von Befunden.

  • Konservierung, Digitalisierung und Lagerung von Funden.

  • Gegebenenfalls eigene Maschinisten.

  • Anfertigung der Fundmeldung zur Einpflege in das denkmalbehördliche Verzeichnis sowie eines Kurzberichtes im direkten Anschluss der Außenarbeiten.

  • Dreifache Abgabe der Gesamtdokumentation an den Bauherrn, der Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde.